Allgemeine Geschäftsbedingungen für Supervision, Coaching und Beratung
1. Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e.V. (nachfolgend "Anbieter") und dem Auftraggeber (nachfolgend "Kunde") über Supervision, Coaching und Beratung.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsanbahnung, Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter bietet Coaching-, Supervisions- und Beratungsdienstleistungen für Einzelpersonen, Teams und/oder Organisationen an, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Bei Interesse an einem Angebot für Coaching, Supervision oder Beratung findet, um den*die Supervisand*innen / Coachee*s in geeigneter Weise einzubeziehen, eine Kontaktaufnahme zwischen den Supervisand*innen / Coachee*s und dem*r Supervisor*in / Coach statt. Diese Kontaktaufnahme dient als Vorgespräch bzw. erstes Treffen zur Auftragsklärung. Es werden folgende Punkte besprochen: - Themenfelder, die für die Bearbeitung in der*m Supervision I Coaching als wichtig erscheinen und die Anlass für die*das Supervision I Coaching I Beratung sind sowie ggf. die Ziele - Art und Umfang des Prozesses (Frequenz und Anzahl der Sitzungen) – eine Einheit umfasst jeweils 45 Minuten. - Termine - Leistungsort
(3) Die Zusammenfassung der Informationen des Vorgesprächs bzw. ersten Treffens werden schriftlich festgehalten und sind Ergänzung / Anlage des Angebots, welches dem Kunden auf Basis des Vorgesprächs bzw. ersten Treffens erstellt wird und im Anschluss zugesandt wird. Mündliche Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
(3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(4) Coaching, Supervision und Beratung sind keine Psychotherapie und ersetzen diese nicht.
3. Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots des Anbieters durch den Kunden zustande.
(2) Die Annahme kann schriftlich oder in Textform (per E-Mail) erfolgen.
(3) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.
4. Vertragsänderungen
(1) Sollten die im Verlauf des Prozesses zur Beratung anstehenden Themenfelder von den vereinbarten Themenfeldern abweichen, so entscheidet der*die Supervisor*in / Coach in Abstimmung mit dem*n Supervisand*innen / Coachees, ob diese Modifikation im Rahmen der geschlossenen Vereinbarung bearbeitet werden kann, oder ob eine Neuabstimmung der Themenfelder notwendig ist. Gleiches gilt für eine ggf. notwendige Modifikation der vereinbarten Zielsetzungen.
(2) Änderungen oder Erweiterungen, die über den Rahmen der geschlossenen Vereinbarung hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
(3) Zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglichen Vertrag hinausgehen, werden gesondert vergütet.
5. Leistungszeit, Leistungsort
(1) Die Termine für die Beratung, Supervision oder das Coaching werden einvernehmlich vereinbart und erfolgen in Präsenz, telefonisch oder online.
(2) Der Anbieter erbringt durch den*die Supervisor*in / Coach die Leistungen auf Grundlage der vereinbarten Zielsetzungen, übernimmt jedoch keine Verantwortung für den Erfolg oder bestimmte Ergebnisse.
(3) Der*Die Supervisand*innen / Coachee*s verpflichtet*n sich, pünktlich zu den vereinbarten Terminen zu erscheinen. Verspätungen oder Nichterscheinen entbinden nicht von der Zahlungspflicht des Kunden.
(4) Sollte es zu Veränderungen des Ortes kommen, informiert*en der*die Supervisand*innen / Coachee*s den*die Supervisor*in / Coach des Anbieters rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin.
6. Zwischen- bzw. Abschlussauswertung
In regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch etwa zur Hälfte des angedachten Prozesses und vor Abschluss des vereinbarten Beratungszeitraumes, findet eine Zwischen- bzw. Abschlussauswertung des Supervisions- I Coaching- I Beratungsprozesses statt, die der*die Supervisor*in / Coach gestaltet.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preisgestaltung (Preisangaben und –vereinbarungen) erfolgt ausschließlich auf Basis des jeweils abgegebenen Angebots des Anbieters. Etwaige Preisänderungen bleiben vorbehalten.
(2) Rechnungen werden nachträglich nach Abschluss des vereinbarten Prozesses schriftlich durch den Anbieter gestellt. Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Der Anbieter ist befugt, spätestens zum Ende eines jeweiligen Kalenderjahres Zwischenrechnungen zu stellen.
(3) Bei verspäteter Zahlung kann der Anbieter Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.
(4) Auslagen, Kosten und Spesen (insbesondere Reisekosten) werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern sie für die Leistungserbringung erforderlich sind.
(5) Alle nach dieser Vereinbarung an den Anbieter zu leistenden Zahlungen verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe.
8. Absagen und Terminverschiebungen
(1) Eine Absage oder Verschiebung der Termine durch den*die Supervisand*innen / Coachee*s muss mindestens [Frist, z. B. 48 Stunden] vor dem Termin erfolgen, andernfalls wird die volle Vergütung durch den Kunden fällig.
(2) Sollte der*die Supervisor*in / Coach einen Termin absagen müssen, wird er*sie die Supervisand*innen / Coachees umgehend darüber in Kenntnis setzen. Es wird ein Ersatztermin angeboten.
9. Vertragsdauer, Kündigung
(1) Der Vertrag endet mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung bzw. mit dem Ablauf des im Angebot vereinbarten Zeitraumes / nach Abschluss der vereinbarten Sitzungen.
(2) Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich und bedarf der Schriftform.
(3) Im Falle einer Kündigung bleibt der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen bestehen.
(4) Der Anbieter kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der*die Supervisand*innen / Coachee*s bzw. der Kunde gegen wesentliche Vertragsbestandteile verstößt oder ein respektvoller Umgang nicht gewährleistet ist.
(5) Der Vertrag kann im gegenseitigen Einvernehmen unter unveränderten Bedingungen verlängert werden oder es kann ein Folgevertrag mit veränderten Modalitäten vereinbart werden.
10. Verschwiegenheit
(1) Der*Die Supervisor*in / Coach verpflichtet sich, alle während der Supervision oder Coaching-Sitzungen erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung dient dem Schutz der Privatsphäre und dem Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen dem*r Supervisor*in und den Supervisand*innen / Coachees.
(2) Alle mündlichen, schriftlichen oder anderweitig übermittelten Informationen, die während der Supervision oder Coaching-Sitzungen offenbart werden, unterliegen der Verschwiegenheit. Dies schließt persönliche, berufliche, geschäftliche oder andere vertrauliche Angelegenheiten ein.
(3) Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt nicht, wenn der*die Supervisor*in / Coach gesetzlich dazu verpflichtet ist (Kenntnis über Ereignisse mit strafrechtlicher Relevanz (z.B. über Kindeswohlgefährdung, Gewalt in der Pflege o.ä.) oder wenn es eine unmittelbare Gefahr für die körperliche Sicherheit der Supervisand*innen / Coachees oder anderer Personen gibt. In solchen Fällen wird der*die Supervisor*in / Coach angemessene Maßnahmen ergreifen und die Supervisand*innen / Coachees über die Offenlegung informieren, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(4) Alle Informationen, die während der Supervision oder Coaching-Sitzungen gesammelt werden, werden vertraulich behandelt und sicher aufbewahrt. Der*Die Supervisor*in / Coach verpflichtet sich, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der gespeicherten Informationen (schriftliche und elektronische Daten) zu gewährleisten.
(5) Der*Die Supervisor*in / Coach wird ohne ausdrückliche Einwilligung der Supervisand*innen / Coachees keine Informationen aus den Sitzungen an Dritte (z.B. Rückmeldungen zu Inhalten und Prozess im Kontext von Zwischen- und Abschlussauswertung an der Auftraggeber, Leitungspersonen, Budgetverantwortliche, für Personalentwicklung Verantwortliche oder andere grundsätzlich Berechtigte) weitergeben.
(6) Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit bleibt über das Ende der Supervisions- oder Coaching-Beziehung hinaus bestehen und gilt unbegrenzt, es sei denn, es liegt eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung vor.
11. Haftung
(1) Der Anbieter haftet vorbehaltlich nachstehender Ausnahmen nicht, insbesondere nicht für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz — gleich aus welchem Rechtsgrund — bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
(2) Vorstehender Haftungsausschluss gemäß Absatz 1 gilt nicht: — für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen; — für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; „wesentliche Vertragspflichten" sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Kunde vertrauen darf; — im Falle der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; — im Falle des Verzuges, soweit ein fixer Leistungszeitpunkt vereinbart war; — soweit der Anbieter die Garantie für die Beschaffenheit unserer Leistung oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges oder ein Beschaffungsrisiko im Sinne von § 276 BGB übernommen hat; — bei gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Im Falle, dass dem Anbieter oder dessen Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt und kein Fall des vorstehenden Absatzes 2, dort 4., 5. und 6. Spiegelstrich vorliegt, haftet der Anbieter auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
(4) Die Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gemäß der vorstehenden Absätze 1 bis 3 gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der Organe, der leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
(5) Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(6) Der Anbieter gibt keine Garantie für einen bestimmten Erfolg der Beratung oder Supervision.
(7) Die Supervisand*innen / Coachees bleiben für seine*ihre Entscheidungen und Handlungen selbst verantwortlich.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Umsetzung der erteilten Empfehlungen entstehen.
(5) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für technische Störungen bei Online-Sitzungen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
12. Höhere Gewalt
(1) Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen) nicht erbracht werden, ruhen die Verpflichtungen beider Parteien für die Dauer der Störung.
(2) Bereits geleistete Zahlungen werden nicht erstattet, sondern können für einen späteren Ersatztermin angerechnet werden.
13. Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine spätere in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nichtig sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesem Vertrag oder seinen Ergänzungen herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Den Parteien ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bekannt, wonach eine salvatorische Erhaltensklausel lediglich die Beweislast umkehrt. Es ist jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen. An Stelle der nichtigen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke ist diejenige wirksame und durchführbare Regelung zu vereinbaren, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages und seiner späteren eventuellen Ergänzungen gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt beim Abschluss der Verträge bedacht hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so ist die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß zu vereinbaren.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Es gilt § 127 BGB.
(3) Abweichend von Absatz 2 sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages wirksam, wenn sie Individualabreden i.S. von § 305 b BGB sind.
(4) Soweit allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB des Anbieters Regelungen im Vertrag oder dessen Anlagen widersprechen sind diese ausgeschlossen.
